Eine Holzfassade an einem aufgestockten oder erweiterten Bestandsgebäude ist mehr als eine neue Bekleidung: Sie muss zu einer veränderten Geometrie, zu neuen Anschlusslinien und zu einer anderen Gebäudeklasse passen. In München treffen dabei handwerkliche Detailplanung, bauphysikalische Schnittstellen zur Bestandswand und öffentlich-rechtliche Vorgaben zusammen. Dieser Beitrag ergänzt die allgemeine Genehmigungsübersicht und konzentriert sich auf die Punkte, die bei einem zusätzlichen Geschoss oder einem Anbau typischerweise übersehen werden.

passender Beitrag

https://www.039holzfassade.de/ratgeber/genehmigung-muenchen/

Warum eine Aufstockung die Fassade neu definiert

Mit jedem zusätzlichen Geschoss verändert sich die Einordnung des Gebäudes. Die Außenwand, die im Bestand als einfache Bekleidung mit Wärmedämmung verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. d BayBO behandelt werden konnte, wird bei einer Aufstockung Teil einer neuen Gebäudehülle. Damit verschieben sich mehrere Parameter gleichzeitig:

  • Die Gebäudeklasse kann sich ändern, was Brandschutzanforderungen nach Art. 26 BayBO beeinflusst.
  • Die Lasteinleitung der neuen Decke und ggf. neuer Dachlasten muss über die Bestandswand oder einen neuen Ringanker erfolgen.
  • Die Anschlusshöhen zwischen Bestands- und neuem Fassadenabschnitt wandern in eine Zone, die sichtbar bleibt.
  • Der Schutzstatus kann neu zu prüfen sein, wenn ein Ensemble oder ein Denkmal in der Nähe betroffen ist.

Schnittstellen zur Bestandswand

Eine Aufstockung erzeugt immer eine Naht zwischen alter und neuer Außenwand. An dieser Naht treffen sich zwei Bauteile mit möglicherweise unterschiedlichem Wandaufbau, unterschiedlicher Dämmstärke und unterschiedlicher Dampfdiffusion. Wird die Holzfassade über beide Bereiche durchlaufend montiert, müssen diese Unterschiede im Vorfeld dokumentiert sein.

Anschlusshöhe und Schichtensprung

Im Bestand kann die Wand bereits eine Dämmung, eine bestehende Bekleidung oder einen zweischaligen Aufbau besitzen. Eine neue Dämmung an der Aufstockung verändert die Außenkante der Wand. Bleibt die Fassadenebene optisch in einer Linie, muss die Unterkonstruktion diesen Höhenversatz aufnehmen. Bleibt der Höhenversatz sichtbar, wird er Teil des Fassadenbildes und sollte bewusst geplant sein.

Lastabtrag und Ringanker

Ein zusätzliches Geschoss leitet Vertikallasten über die neue Decke weiter. Bei Holzbauweise sind oft eine Ringbalken- oder Stahlträger-Lösung erforderlich, um die Lasten in die Bestandswand einzuleiten. Die Holzfassade hat damit zwar keine tragende Funktion für das Gebäude, muss aber die Verformungen der Unterkonstruktion – etwa Schwinden des neuen Holzbauteils – aufnehmen können, ohne dass die Bekleidung reißt oder sich verzieht.

Anschlüsse an Bestandsbauteile

Bei einer Aufstockung stoßen neue Außenwände auf bestehende Bauteile wie Dachüberstand, Traufe, Fensterbrüstungen oder Geschossdecken. Jeder dieser Anschlüsse entscheidet darüber, wie dauerhaft die Konstruktion bleibt.

Anschluss an die bestehende Traufe

Wird das Dach verändert, ändert sich häufig die Tropfkante. Eine neue Holzfassade endet in der Regel unter der bestehenden Traufkante oder greift in eine neue Tropfblech-Lösung ein. Entscheidend ist, dass die hinterlüftete Ebene nicht durch den Anschluss verschlossen wird.

Anschluss an Bestandsfenster

Im Bereich eines aufgestockten Geschosses können neue Fenster auf bisherige Brüstungs- oder Sturz-Höhen der Bestandsfassade treffen. Hier muss die Laibung so geplant werden, dass die Wetterschutzebene lückenlos an das Bestandsfenster anschließt. Bleibt das Bestandsfenster unverändert, ist häufig eine Anpassung der äußeren Laibungslinie erforderlich.

Anschluss an bestehende Sockel- oder Spritzwasserbereiche

Eine Aufstockung verändert die Spritzwasserzone am Sockel in der Regel nicht. Wird die Holzfassade aber auf einem neuen Bauteil, etwa einer neuen Attika, weitergeführt, muss der Übergang zur Bestandswand so gestaltet sein, dass kein Wasser hinter die Bekleidung läuft.

Brandschutz bei zusätzlichen Geschossen

Mit einem zusätzlichen Geschoss kann die Einordnung nach Gebäudeklasse kippen. Damit ändert sich auch der Nachweisumfang für die Außenwand. Art. 26 BayBO verlangt eine Begrenzung der Brandausbreitung; für hinterlüftete Außenwandbekleidungen gibt es besondere Anforderungen, die unter anderem von der Gebäudeklasse abhängen. Bei einer Aufstockung sollten daher frühzeitig drei Punkte geklärt werden:

  • Welche Gebäudeklasse ergibt sich nach dem Umbau?
  • Welche Hohlraumausbildung und welche Materialien sind im Wandaufbau der Aufstockung vorgesehen?
  • Wie wird der Übergang zwischen Bestandswand und neuem Wandabschnitt brandschutztechnisch behandelt?

Der Brandschutznachweis gehört in die Ausführungsplanung und nicht erst auf die Baustelle. Eine Holzfassade lässt sich brandschutzkonform planen, aber nur, wenn Material, Hohlraum und Anschlüsse Teil des Nachweiskonzepts sind.

Genehmigungsfragen, die bei einer Aufstockung hinzukommen

Die allgemeine Genehmigungsübersicht für Holzfassaden in München behandelt Außenwandbekleidungen als verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 BayBO. Eine Aufstockung ist davon zu unterscheiden: Sie ist in der Regel ein genehmigungspflichtiges Vorhaben und löst ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren aus. In diesem Verfahren werden unter anderem geprüft:

  • die statische Eignung der Bestandswand für die zusätzlichen Lasten,
  • die Einhaltung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung,
  • die Auswirkungen auf bestehende Erhaltungssatzungen oder Bebauungspläne,
  • die denkmalrechtliche Situation, falls ein Ensemble betroffen ist oder das Gebäude in der Nähe eines Baudenkmals liegt.

Bei Denkmalnähe enthält Art. 6 Abs. 3 Nr. 2g BayDSchG für Außenwandbekleidungen eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht, solange die Farbgebung nicht verändert wird. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für das Baudenkmal selbst und nicht für Ensembleeingriffe. Im Aufstockungsfall ist zusätzlich zu prüfen, ob die sichtbare Veränderung der Gebäudehöhe eine eigenständige denkmalrechtliche oder ensemble-rechtliche Bewertung erfordert.

Was Bauherrinnen und Bauherren vor der Planung klären sollten

Eine Aufstockung mit Holzfassade lässt sich nur dann reibungsarm umsetzen, wenn vor der Detailplanung einige Punkte feststehen. Die folgende Liste ersetzt keine fachliche Beratung, hilft aber, Gespräche mit Fachbetrieb und Behörde vorzubereiten:

  1. Welche Tragfähigkeit hat die Bestandswand, und wie werden die Lasten abgetragen?
  2. Welche Gebäudeklasse ergibt sich nach der Aufstockung?
  3. Wie wird der Wandaufbau an Bestand und neuer Wand bauphysikalisch abgestimmt?
  4. Wo liegen die Anschlusslinien zu Traufe, Fenster, Sockel und Nachbarbebauung?
  5. Welche brandschutztechnischen Nachweise sind für die Fassade und die Hohlräume erforderlich?
  6. Liegt das Vorhaben im Bereich einer Erhaltungssatzung, eines Sanierungsgebiets oder in der Nähe eines Denkmals?

Zusammenhang mit der allgemeinen Genehmigungsübersicht

Die übergeordnete Genehmigungsübersicht für München beschreibt, wann eine Holzfassade als verfahrensfreie Außenwandbekleidung eingeordnet werden kann und welche Punkte – Schutzstatus, Brandschutz, Anzeige – dabei zu beachten sind. Für eine Aufstockung gilt diese Einordnung nicht automatisch: Das Vorhaben ist in der Regel genehmigungspflichtig, und die Fassade ist Teil eines größeren bauaufsichtlichen Verfahrens. Wer eine Aufstockung mit Holzfassade plant, sollte daher beide Themen – die allgemeine Fassadengenehmigung und die aufstockungsspezifischen Anforderungen – getrennt voneinander prüfen lassen und die Schnittstellen in der Ausführungsplanung zusammenführen.